ÖPNV-Erreichbarkeit von Krankenhäusern
In den Grundsätzen der Raumordnung (§ 2 Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG)) steht, dass die Grundversorgung der Bevölkerung mit technischen Infrastrukturleistungen flächendeckend sicherzustellen ist und dass soziale Infrastrukturen vorrangig in Zentralen Orten zu bündeln sind. Damit wird die Versorgung der Bürger mit den notwendigen Funktionen, wie der ärztlichen Versorgung,